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Land fördert auf Antrag kleine Kultureinrichtungen

Anträge für 2017 noch bis zum 15. Juni möglich

Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit: „Bewerben können sich auch Kultureinrichtungen aus dem Heidekreis, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue Eigenproduktionen im Jahr haben“, erklärt der SPD-Landtagskandidat Sebastian Zinke zum Verfahren.

Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. Wer den Antrag stellt, muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen angehören. „Die Finanzmittel für dieses Förderprogramm für Kultur im ländlichen Raum hat der Landtag mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018 bereitgestellt. Auch bei uns in der ländlichen Region Niedersachsens existiert ein vielfältiges Kulturangebot das unseren Landkreis attraktiv macht“, so Zinke.

Anträge können ab sofort im Internet unter https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/investitionsprogramm/login.php gestellt werden.

Förderung für das Jahr 2017 kann noch bis zum 15. Juni 2017 beantragt werden, Zuschüsse für 2018 bis zum 15. September 2017.