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25 Millionen Euro für von Corona stark Betroffene

Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft in Niedersachsen können ab sofort Fördergelder zur Aufstockung der Überbrückungshilfe III und III Plus bei der NBank beantragen. Darauf hat der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke hingewiesen. Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung baue damit ihre Unterstützung für die von Corona-Bestimmungen besonders betroffenen Branchen weiter aus, sagte Zinke. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Landesregierung dafür eingesetzt, die Überbrückungshilfe auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen: „Ich weiß aus vielen persönlichen Berichten, dass die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ auch im Heidekreis zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl führen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr darstellbar ist“, so der Abgeordnete Zinke. Auch durch den teilweise kompletten Ausfall des eigentlich starken Weihnachtsgeschäfts seien viele Betriebe der Branche besonders durch Umsatzeinbußen belastet. Zinke begrüßte deshalb ausdrücklich, dass die Landesregierung zusätzliche 25 Millionen Euro als Liquiditätshilfe bereitgestellt habe, mit denen Bundeshilfen aufgestockt werden könnten.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus.

Für die Veranstaltungsbranche werden 20 Prozent der Umsatzverluste sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste übernommen. Dem Schaustellergewerbe können bis zu 12,5 Prozent der Umsatzverluste, 25 Prozent der in diesem Zeitraum angefallenen Tilgungskosten von Darlehns- und Leasingverträgen sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste erstattet werden. Maximal beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 Euro pro Antrag.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zu den Voraussetzungen für eine Förderung gibt es unter:
www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-der-Überbrückungshilfe-III-und-Überbrückungshilfe-III-Plus/index.jsp