Skip to main content

3. Fachkraft in Kitas wird festgeschrieben

Zinke: Nach zahlreichen Änderungswünschen auch aus dem Heidekreis einigt sich Regierungskoalition in Hannover auf Änderungen zum Kindertagesstättengesetz

Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU haben sich am Wochenende gemeinsam mit der Landesregierung auf eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll die Betreuungsqualität steigern sowie dem Fachkräftemangel bei erzieherischen Berufen langfristig entgegenwirken.

Die Verständigung sieht einen langfristigen Stufenplan zur Einführung von der dritten Fachkraft in unseren Kindergartengruppen und damit die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels vor. Dies ist ein weiterer Schritt zur Qualitätssteigerung in unseren Einrichtungen. Außerdem wird deutlich, dass Kritik und Proteste aus der Beratung des Gesetzentwurfes sehr ernst genommen wird.

Um die erforderlichen Fachkräfte ausbilden zu können, sieht die Verständigung der Regierungskoalition zudem die Einführung einer dualen Ausbildung vor.   

„Es ist gelungen das Kindertagesstättengesetz an den entscheidenden Stellen zu verändern“, freut sich der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke über die erzielte Einigung. Er habe in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche zum derzeit im Landtag beratenen Gesetz geführt. Zudem erreichten den Abgeordneten viele Postkarten, mit denen insbesondere das Personal der Einrichtungen auf Veränderungsbedarf Aufmerksam gemacht hatten. „Nach sehr vielen Hinweisen und Bitten aus der Bevölkerung wird die dritte Fachkraft auch in den Kindergärten im Gesetz festgeschrieben. Gleichzeitig sollen viele Kindertagesstätten zukünftig Ausbildungsstätte werden, um die vielen notwendigen Fachkräfte ausbilden zu können. Wir müssen uns jetzt als Heidekreis auf den Weg machen, damit solche Ausbildungsstellen auch bei uns entstehen können“, so Zinke.

Im Einzelnen sieht der geeinte Gesetzesentwurf folgende Eckpunkte vor:

  • Die Kindertagespflege wird neben den Kindertageseinrichtungen in das Gesetz aufgenommen.
  • Der Fachkräftekatalog wird durch einen erleichterten Berufszugang für zusätzliche Abschlüsse erweitert.
  • Ausweitung der Finanzhilfefähigkeit für unterhälftig beschäftigte Fachkräfte.
  • Die personelle Mindestausstattung in Randzeiten wird denen in Kernzeiten gesetzlich angeglichen.
  • Einrichtung eines Landeselternrats. 
  • Flexibilisierung der Vertretungsregelungen.
  • Gesetzliche Implementierung der ersten beiden Stufen des Stufenplans zur Einführung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen:
    • Stufe 1: Mindestens 2.000 zusätzliche Auszubildende ab dem 01.08.2023 mit 15 Std. pro Woche in den Einrichtungen, Anleitungsstunden für die Einrichtung
    • Stufe 2: Finanzierung von 20 Stunden von Drittkräften in Ganztagesgruppen mit mindestens 19 Plätzen zum 01.08.2027

Die weiteren Stufen 3 - 5 werden wir mit einem begleitenden Entschließungsantrag definieren und absichern.

Stufenweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels

Die Einführung eines Stufenplans hat das Ziel, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu stärken. Eine frühe Rechtsverbindlichkeit der jeweiligen Stufen kann wegen des zu erwartenden Bedarfs an zusätzlichen Fachkräften nicht umgesetzt werden.

Finanzierungsgrundlage ist die von der Bundesfamilienministerin und vom Bundesfinanzminister zugesicherte Verantwortung für die KiTa-Finanzierung in Niedersachsen durch den Bund sowie die zu fällende Entscheidung über eine Verstetigung des Gute-Kita-Gesetzes (KiQuTG). Sollte diese Verantwortung durch eine neue Bundesregierung nicht wahrgenommen werden, werden die Kosten aus Landesmitteln getragen.

Wachsende Nachfrage frühkindlicher Bildung

Die Neugestaltung des KiTaG setzt den erfolgreich beschrittenen Weg fort, die frühkindliche Bildung zu einem selbstverständlichen Teil der Bildungsbiografie in Niedersachsen zu machen. Sie ist eine Reaktion auf und Förderung von der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung, die sich in eindrucksvollen Zahlen belegen lässt:

  • Zwischen 2015 und 2020 stieg der Anteil der ganztagsbetreuten 0 bis 3-jährigen Kinder von 41,4 auf 47,1 Prozent. Der Anteil der 3 bis unter 7-Jährigen von 28,4 auf 41, 0 Prozent.
  • Im selben Zeitraum konnten über die Auslastung von bestehenden und Schaffung neuer Gruppen in Kindertageseinrichtungen insgesamt 47.950 Kinder bis 14 Jahren zusätzlich betreut werden.
  • 2015 betrug die durchschnittliche Betreuungszeit von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 33,1 Stunden pro Woche, in 2020 lag sie bei 34,5 Stunden. In der Altersklasse 3 bis unter 7 Jahren stieg die Betreuungszeit von 30,5 auf 33,2 Stunden. 

Das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ist von 2015 auf 2020 von 55.953 auf 73.212 (+17.259) Personen gestiegen, bei den pädagogischen Fachkräften gab es ein Plus von 13.738 (44.101 auf 57.839).

Die erzielte Einigung wird jetzt in den laufenden Gesetzgebungsprozess im Niedersächsischen Landtag einfließen. Geplant ist, das Gesetz noch vor den Sommerferien zu beschließen.