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Bergbaurecht bedarf dringender Anpassungen
Bestehendes Bergbaurecht verhilft Unternehmen zum Betretungsrecht für ehemalige Bohrstelle „Wisselshorst Z1“
Zum heute bekannt gewordenen Ergebnis des Streitentscheids des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zugunsten eines Unternehmens für die ehemalige Bohrstelle „Wisselshorst Z1“ äußert sich der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke:
„Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat uns gestern mitgeteilt, dass das Landesamt nach intensiver Prüfung der Rechtslage dem Unternehmen Vermillion den Zugang zur Bohrstelle „Wisselhorst Z1“ gewähren wird. Damit ersetzt die Behörde die fehlende Zustimmung der Flächeneigentümer. Eine echte Interessenabwägung sieht das derzeitige Bundesberggesetz nicht vor, so dass dem Landesamt nach Darstellung des Ministers die Hände gebunden sind.
Der erfolgte Streitentscheid bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen auch bohren darf. Dazu benötig Vermillion weitere Genehmigungen die nach Stand heute noch nicht beantragt wurden.
Leider zeigt das antiquierte Bergbaurecht keinerlei Spielraum, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern in irgendeine Form in die Entscheidung einzubeziehen. Damit können sich Flächeneigentümer quasi überhaupt nicht gegen eine Nutzung wehren. Wir müssen solch einschneidende Gesetze dringend ändern. Insbesondere in einem so sensiblen Bereich darf das wirtschaftliche Interesse nicht in allen Fällen über den Interessen der Menschen und dem Umweltschutz stehen. Ich begrüße daher, dass die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative vorbereitet. Ich werde mich gemeinsam mit unserem Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil weiterhin dafür einsetzen, dass wir hier zu den erforderlichen Anpassungen des Bundesrechtes kommen.“