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Bürokratie in Vereinen - DSGVO

Der Umgang in Vereinen mit der DSGVO, die Hürden im Vereinsalltag und viele offene Fragen brachte rund 50 interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen aus dem Heidekreis nach Dorfmark. Als kompetente Ansprechpartnerinnen waren die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen Barbara Thiel und ihre Referentin Catrin Peter zu Gast bei Sebastian Zinke. Den zahlreichen Fragen aus dem Publikum konnten die fachlich versierten Gäste ausführlich beantworten und nahmen sich ausreichend Zeit, um anhand von Beispielen die teilweise recht komplexen Gesetzesauslegungen und deren Bedeutung für die Vereinsarbeit zu erläutern.

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung finden Sie, weiter unten in diesem Artikel, weiterführende Informationen zum Thema DSGVO in Vereinen, die von der Landesbeauftragten zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz im Verein: Nachfolgend finden Sie Informationen der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zur DS-GVO 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar und hat das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst Einige Regelungen in der DS-GVO enthalten Öffnungsklauseln, die es den nationalen Gesetzgebern ermöglichen, länderspezifische Regelungen zur Konkretisierung der EU-Vorschriften zu erlassen. Hiervon hat auch der deutsche Gesetzgeber durch eine Neufassung des BDSG Gebrauch gemacht.

Inhaltlich schreibt die DS-GVO im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter. Die Grundsätze des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“, der „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“, der „Zweckbindung“ und der „Transparenz“ prägen auch die DS-GVO. Zusätzlich werden neue Transparenzanforderungen eingeführt: Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).

Für die verantwortlichen Vereine bedeutet die DS-GVO erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten, um der Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DS-GVO zu genügen. Die Artikel der DS-GVO sind zusammen mit den Erwägungsgründen (EG) zu lesen. Diese erläutern die damit verfolgten Ziele und sind hilfreich für die Interpretation der Rechtsnormen.

 

Handreichung zum Datenschutz im Verein

Für einen schnellen Überblick über die Anforderungen des Datenschutzes im Vereinsleben empfehlen wir die Handreichung Datenschutz im Verein (PDF).
Weitere hilfreiche Dokumente und Links zur Vereinsarbeit finden Sie auf der Website https://lfd.niedersachsen.de

 

Hotline zur Beratung

Zur individuellen Beratung können sich Vereine und Verbände telefonisch an an das Büro der LfD Niedersachsen wenden.
Die dafür eingerichtete Hotline ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 0511-120-4576 erreichbar.

 

 

Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen - Website:https://lfd.niedersachsen.de