Skip to main content

Erdgasförderung: Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes durchsetzen

„Am Dienstag beschlossen die Landtagsfraktionen von SPD und CDU, wie der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung durchgesetzt werden soll. Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen vorzulegen, wie die Bevölkerung künftig geschützt werden soll. Der Fraktionsbeschluss wird am kommenden Montag, 2.12. in den öffentlich tagenden Umweltausschuss des Landtags eingebracht und soll Mitte Dezember im Landtagsplenum beschlossen werden.“ berichtet der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aus Hannover. 

Zinke erklärt: „Der heutige Beschluss der Fraktionen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Mir kommt es darauf an, dass die Landesregierung eine Vervielfachung des bisher viel zu geringen Mindestabstands von 100 bis 200 Meter von Erdgasförderstätten zur Wohnbebauung prüft. Im Entschließungsantrag fordern wir von der Landesregierung zum anderen eine Initiative mit dem Ziel, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen, für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen und die Messwerte öffentlich zugänglich zu machen.

In den benachbarten Landkreisen Rotenburg und Verden, haben Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie schon umfangreiche Vorarbeit geleistet, auf die es nun aufzubauen gilt. Die SPD-Kreistagsfraktion im Heidekreis hat bereits einen Antrag im Kreistag des Heidekreises eingebracht, mit dem das Regionale Raumordnungsprogramm geändert werden soll. Die Anpassung bezieht sich auf den Handlungsspielraum des Landkreises bei der Genehmigung von potenziellen Bohrvorhaben von Erdgas und Erdöl.“

Ebenfalls wurde beschlossen die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen. Er soll, wie von Bürgerinitiativen vielfach gefordert, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend zu machen und dem Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes vor wirtschaftlichen Interessen Geltung zu verschaffen. Die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Bundesebene sollen so geändert werden, dass für alle Bohrungen – egal ob zur Aufsuchung, wissenschaftlichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas, einschließlich Sauergas, unabhängig von der Fördermenge und der Tiefe - eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend vorgeschrieben wird. Weitere Bohrungen und Bohrvorhaben in räumlicher Nähe müssen auch im Rahmen einer UVP berücksichtigt werden. Auf entsprechende Änderungen der UVP-Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll hingewirkt werden. „Das ist ein großer Erfolg aber insgesamt nur ein erster Schritt im Hinblick auf den angestrebten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger.“ zieht Zinke eine Zwischenbilanz.