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Fristverlängerung für Soforthilfe-Rückzahlungen

Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona wurde unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie aufgelegt, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Sie wurde zu einem Zeitpunkt beantragt und bewilligt, zu dem die Einnahmen und Ausgaben noch nicht feststanden, sondern nur geschätzt werden konnten. Daher war bereits im Bescheid festgesetzt worden, dass eine eventuelle Überkompensation zurückzuzahlen sei. Eine sogenannte Überkompensation kann durch die Gewährung anderer Fördermaßnahmen, Entschädigungsleistungen oder Versicherungsleistungen sowie höherer Umsätze als bei Antragstellung angenommen entstehen. Die Rückzahlungsfristen sind nunmehr seitens der NBank verlängert worden. Die Frist zur Rückzahlung etwaiger Überkompensationen wurde nun bis zum 31. Oktober 2022 deutlich ausgeweitet.

Sebastian Zinke, stellvertretender Vorsitzender der SPD Landtagsfraktion, begrüßt die Entscheidung und sieht hierin auch für zahlreiche Unternehmen im Heidekreis eine zeitliche Entlastung: „Die Entscheidung der NBank schafft für über 130.000 Betriebe, Selbstständige und Schausteller:innen in Niedersachsen mehr finanzielle Luft. Wir begrüßen es sehr, dass die NBank auf unsere Forderung eingegangen ist und die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen um acht Monate verlängert.“

So dürfe laut Zinke kein Unternehmen durch die Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung in eine existenzielle Notlage geraten, kein Arbeitsplatz darf wegen der allgemeinen Gesundheitslage gefährdet werden. „Die Fristverlängerung ist eine konkrete Hilfe für die betroffenen Firmen, deren Situation nach wie vor sehr angespannt ist. Wir dürfen niemanden überfordern“, so Zinke weiter.

Der Bund und das Land Niedersachsen hatten zu Beginn der Pandemie schnell und unbürokratisch Hilfsprogramme für Unternehmen aufgelegt, die wegen der Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichneten. Allein in dieser ersten Phase wurden insgesamt etwa eine Milliarde Euro ausgezahlt, über 230.000 Anträge waren bis Ende Mai 2020 eingegangen. Als Frist für den Rückzahlungsbeginn war ursprünglich der 28. Februar 2022 vereinbart, nun haben betroffene Antragstellende bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, Rückzahlungen zu leisten. Inzwischen hat die NBank mehr als sechs Milliarden Euro Hilfsgelder an Unternehmen ausgezahlt.