Skip to main content

Gemeinsam mit der Jägerschaft zur Änderung des niedersächsischen Jagdgesetzes

Im Vorfeld von notwendigen Gesetzesänderungen auf Landesebene ist es üblich, mit Betroffenen in den Austausch zu kommen, um Neuerungen auf den notwendigen Praxisbezug zu erörtern. Auf Einladung des hiesigen Landtagsabgeordneten Sebastian Zinke, trafen sich Kreisjägermeister Wolfgang von Wieding, der Vorsitzende der Jägerschaft Soltau, Dr. Jens Bülthuis, sowie Bernd Sartoris, Vorsitzender der Jägerschaft Fallingbostel. Zinke wollte wissen, wie der derzeitige Entwurf aus Sicht der Praktiker aufgenommen wird und an welchen Stellen für den Heidekreis nachgebessert werden könne.

„Der direkte Austausch ist mir dabei besonders wichtig und für mich eine gute Möglichkeit, die Sicht und die Vorschläge von den Expertinnen und Experten von vor Ort einzubringen. Novellierungen von Gesetzen sind tiefgreifende Maßnahmen, die nicht nur juristisch, sondern auch praktikabel ausgearbeitet werden müssen. Deshalb ist mir die Meinung der Betroffenen vor Ort wichtig. So können wir Meinungen, Anregungen und Sichtweisen aus dem Heidekreis in die Diskussion auf Landesebene einbringen“, beschreibt Zinke sein Verständnis von guter Abgeordnetenarbeit, „so konnten wir bereits einige Novellierungen mit Hinweisen aus dem Heidekreis verbessern.“

Im Hinblick auf die Änderungen im Jagdgesetz, konnten die Vorsitzenden von Wieding, Sartoris und Bülthuis dem Abgeordneten noch einige Hinweise mit auf den Weg geben. So waren unter anderem die verstärkt einziehende Digitalisierung, die sich auf Ebenen von den Hegeringen bis hin zur Landesjägerschaft ergeben, ein brennendes Thema. Aktuell werden verschiedenste Listen analog oder digital vorgelegt, welche dann wieder in andere Systeme übertragen werden. Hier wird nach Vorstellung der drei Vorsitzenden im Heidekreis eine Vereinheitlichung von Meldesystemen als zweckmäßig gesehen. Außerdem konnten sich die Anwesenden über weitere praktische Anwendbarkeiten aus dem Gesetzesentwurf austauschen. So wurden u.a. die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und den damit einhergehenden Reglementierungen sowie die Einführung eines gesetzlich festgelegten Schießnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden, ausführlich erörtert.

Für den Kreisjägermeister und die beiden Vorsitzenden der Jägerschaften im Heidekreis war dabei immer ganz klar, dass die Anpassungen im Gesetz nicht nur zeitgemäß sein müssen, sondern auch praktisch einwandfrei anzuwenden sind und für die Jägerinnen und Jäger Rechtssicherheit gewährleisten. So werden den Jägerinnen und Jägern Pflichten übertragen, deren Ausführung durch Bundes- und Landesgesetze geregelt sind und widerspruchsfrei angewendet werden müssen. Sebastian Zinke sicherte zu, die fundierten Anregungen mit nach Hannover zu nehmen und in die Beratungen einfließen zu lassen. So könne laut Zinke aus dem Heidekreis heraus an Landesgesetzen mitgewirkt werden.