Weitere Meldungen
-
Stephan Weil tritt als Ministerpräsident zurück – Olaf Li...
-
Sebastian Zinke kehrt von Delegationsreise in Brasilien u...
-
Kommunen im Heidekreis profitieren vom neuen Pakt für Kom...
-
Frühkindliche Bildung im Fokus - im Austausch mit Kita-Fa...
-
Novellierung des Jagdgesetzes: Praxisnahe und ausgewogene...
-
Aktives Wolfsmanagement mit großer Bedeutung für den Heid...
-
Organisierte Kriminalität ist auch im Heidekreis kein Ran...
-
Regierungsfraktionen setzen im Haushalt 2025 deutliche Ak...
-
Verlässliche Züge für den Heidekreis
-
Erleichterungen für Sportvereine und Unternehmen im Heide...

Landtagsbeschluss zum Katastrophenschutzgesetz
Wie der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aus der jüngsten Landtagssitzung berichtet, wird mit dem aktuellen Landtagsbeschluss der Katastrophen- und Zivilschutz in Niedersachsen gut für die großen Herausforderungen der kommenden Jahre aufgestellt. So zeigen für Zinke nicht zuletzt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Häufung von Extremwetterereignissen wie im vergangenen Jahr im Ahrtal deutlich, dass ein starker Zivilschutz elementar für die innere Sicherheit und Ordnung in unserem Land ist.
„Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wollen wir auch unsere kritische Infrastruktur besser schützen. Eine Verordnung regelt in Zukunft, welche Unternehmen im Ernstfall besonders wichtig sind. Das Innenministerium dient dabei als zentraler Ansprechpartner für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zur Krisenprävention macht das Gesetz darüber hinaus Vorgaben zur Vorhaltung von Notfall-Einheiten und den Betrieb eines Zentrallagers mit wichtigen Gütern.“, fasst der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende zusammen, „auch im Heidekreis sollte dieser Schutzraum erhalten bleiben oder aber geschaffen werden.“
Laut Zinke schafft das Gesetz klare Regelungen und Zuständigkeiten, um im Ernstfall schnell agieren zu können. Die Schaffung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz als obere Katastrophenschutzbehörde sowie die operativ-strategische Leitung durch das Innenministerium bei schweren Katastrophen sind nun rechtssicher festgeschrieben.
Eine wesentliche Neuerung ist laut Zinke auch die Helferinnen- und Helfergleichstellung. Angehörige von Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes genießen demnach nun die gleichen Rechte wie freiwillige Feuerwehrleute, was etwa Kündigungsschutz, Freistellung oder Verdienstausfall betrifft. „Dieser Punkt war meiner Fraktion besonders wichtig“, ist Sebastian Zinke überzeugt, mit der Gesetzesänderung auf dem richtigen Weg zu sein.