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Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Die Anzahl der Einrichtungen, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder unterstützen, kann im Haushaltsjahr 2022/2023 weiter ausgebaut werden. Im Rahmen der Haushaltberatungen 2022/2023 wurden die Weichen für die weitere Förderung und den Ausbau gestellt, berichtet der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aus Hannover.

 Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ wird in Kürze veröffentlicht und zum 01. Januar 2022 rückwirkend in Kraft treten. Sie regelt bis Ende 2026 die finanzielle Förderung des Landes für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).

„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem – bundesweit wie auch hier in Niedersachsen“, so Sebastian Zinke. „Wer Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt geworden ist, leidet oft ein Leben lang unter den schrecklichen Taten. Es ist daher sehr wichtig, diesen Frauen Schutz und Zuflucht zu bieten sowie sie auf ihrem Weg in ein Leben ohne Gewalt zu stärken“.

Die Fördergelder kommen den existierenden 43 niedersächsischen Frauenhäusern sowie drei neuen Häusern, den 46 Gewaltberatungsstellen und den 29 BISS zugute, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder beraten, unterbringen und betreuen. Außerdem soll das Landesgeld dazu verwendet werden, Qualitätsstandards in der Betreuung der Frauen weiter zu verbessern. So kommen laut Zinke ebenfalls Fördermittel in den Heidekreis.

„Seit 2016 sind die Mittel im Bereich der freiwilligen Leistungen des Landes für das Gewaltunterstützungssystem von 5,897 Millionen Euro kontinuierlich auf nunmehr 9,73 Millionen Euro in 2023 erhöht worden“, betont Ministerin Daniela Behrens„Mit der erneuerten Richtlinie ist es uns möglich, die Förderung der Frauenunterstützungseinrichtungen gerecht und transparent zu gestalten. Sie schafft durch eindeutige Regelungen Klarheit“, betont die Gleichstellungsministerin Daniela Behrens.

Sebastian Zinke weist darauf hin, dass alle Frauenhäuser gute Arbeit leisten und der Arbeitsanfall in den Häusern in Relation zu den betreuten Frauen und ihrer Kinder steht. So ist zukünftig Maßstab der Berechnung der freiwilligen Landesförderung jeweils die Anzahl der in den Frauenhäusern vorhandenen Frauenhausplätze.

Die psychosoziale Beratung und Begleitung soll durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen oder durch Mitarbeiterinnen mit gleichwertiger Ausbildung ausgeübt werden. Die Richtlinie fördert zudem einen Personalschlüssel in den Frauenhäusern von 1:8 und gewährt eine Basispauschale pro Haus bis 8 Plätze von 10.000 Euro, ab 9 Plätze von 12.000 Euro für Honorar- und Sachkosten. Die Fallpauschale bei BISS wird von 60 auf 62 Euro angehoben, damit wird der wegfallende Migrationszuschlag integriert.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebrachte Befürchtungen über Einschränkungen der Aufenthaltsdauer von Schutzsuchenden durch die neue Richtline konnten durch eine eindeutige Formulierung ausgeräumt werden. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass das Land trotz einer angespannten finanziellen Lage die freiwilligen Unterstützungsleistungen des Schutzes von Frauen und Mädchen in der bisherigen, hochwertigen Form beibehält. Ich bin überzeugt, dass die Richtlinie dahingehend für die kommenden Jahre eine gute Grundlage bilden wird. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Ihr entgegenzutreten bleibt nach wie vor eine unserer wichtigsten Aufgaben!“, macht Ministerin Daniela Behrens deutlich.