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Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen

Nicht nur Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler, sondern auch gemeinnützige Organisationen leiden im besonderen Maße unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Wenn Einnahmen oder Spenden ausbleiben, können vielerorts laufende Kosten nicht mehr gedeckt und notwendige Investitionen nicht mehr getätigt werden!“, schildert Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke.

Niedersachsen lasse, so Zinke, jene gemeinnützige Organisationen während dieser schweren Krise jedoch nicht im Regen stehen. „Zur Deckung von Liquiditätsengpässen oder gar zur Verhinderung des vollständigen Liquiditätsausfalls können Organisationen ab sofort den "Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragen.“, weist stellvertretende Vorsitzende der SPD Landtagsfraktion hin.

Als SPD-Fraktion, hebt Sebastian Zinke hervor, sei die Sicherung der sozialen Landschaft ein wichtiges Anliegen. „Wir wollen die Strukturen vor Ort erhalten, welche durch die Corona-Pandemie in Gefahr sind. Es geht darum, dass wir den gemeinnützigen Sektor, der einen so wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden leistet, in dieser schweren Zeit unterstützen!“

Ziel sei es, bekräftigt der Abgeordnete, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern: „Uns ist wichtig, dass nicht nur Unternehmen von den wirtschaftlichen Hilfen während der Corona-Krise profitieren. Es ist ein wichtiges Signal für das Gemeinwesen, dass nun auch gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen Kredite mit günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufnehmen können, um die so wichtige gesellschaftliche Arbeit in der aktuellen Zeit fortsetzen zu können." 

Vorgesehen sind Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Laufzeit variiere zwischen 5, 7 und 10 Jahren. Die Antragstellung ist über das Kundenportal der NBank schnell und unbürokratisch möglich. Gefördert werden laut Niedersächsischem Sozialministerium laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link: KfW Sonderprogramm