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Novelle des Jagdgesetzes beschlossen
Der Niedersächsische Landtag hat in der vergangenen Woche zeitgemäße Regelungen für Jägerinnen und Jäger geschaffen. „Das neue Jagdgesetz wird in wesentlichen Bereichen das alte Jagdrecht aus dem Jahr 2001 ersetzen. Damit stärken wir das Eigentumsrecht für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, fördern den Natur- und Tierschutz und schützen die niedersächsischen Mischwälder durch eine bessere Regulierung der Schalenwildpopulation“, erklärt Sebastian Zinke, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Der Abgeordnete hat sich bereits im Vorfeld zur Gesetzesänderung mit hiesigen Vertreterinnen und Vertretern der Jägerschaften, Tierschutzvereinigungen und Weidetierhaltern getroffen, um sich über die jeweiligen Standpunkte und die Praktikabilität auszutauschen. So konnte laut Sebastian Zinke auch das Fachwissen und die Expertise aus verschiedenen Blickwinkeln aus dem Heidekreis in die Gesetzesberatungen einfließen.
„Weitere Kernelemente der Novelle sind die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Munition und zu einem Schießnachweis bei Gesellschaftsjagden sowie die Erlaubnis von Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarz- und Raubwild“, so Zinke.
Die Novelle regelt zudem den jagdrechtlichen Umgang mit dem Wolf und dem zugewanderten Goldschakal: „Insbesondere die Regelungen zur Entnahme auffälliger Tiere, die Nutz- und Haustiere reißen, schaffen für Jägerinnen und Jäger Rechtssicherheit und ersetzen die bisherige Niedersächsische Wolfsverordnung. Die beschlossene Gesetzesänderung ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des Niedersächsischen Jagdrechts, mit dem wir eine zeitgemäße Regulierung der Tierbestände ermöglichen“, sagte der Abgeordnete aus dem Heidekreis.