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Rote Gebiete: Stärker nach Verursacherprinzip differenzieren

Bereits im Januar folgte der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke der Einladung der Landberatung Fallingbostel e.V. und der Agrar & Umwelt Ingenieur-Kontor GmbH, die im Heidekreis die Beratung in den Wasserschutzgebieten durchführt. Er informierte sich über die Herausforderungen, die die landwirtschaftlichen Betriebe durch die neuen Düngeauflagen zu bewältigen haben.

Insbesondere die Ausweisung der Roten Gebiete und die in diesen Gebieten geplante Reduzierung des Düngebedarfs um 20 % sehen die Beraterinnen und Berater kritisch.

„Das Unverständliche bei der Ausweisung ist die Tatsache, dass bei Messungen in einer Region lediglich eine von mehreren Messstellen erhöhte Werte zeigen muss und dadurch die ganze Region als `Rotes Gebiet` ausgewiesen wird.“ zeigt sich die Landberatung ohne Verständnis zu diesem Vorgehen. Zinke fasst zusammen: „Somit erscheinen große Gebiete im Heidekreis als belastet, obwohl es lediglich bei einer oder wenigen Messstellen zu erhöhten Werten kommt. Leider wird in dieser Betrachtung auch nicht differenziert, wodurch die erhöhten Werte zustande kommen.“

Zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags über die Düngung sind laut der Landberatung Fallingbostel bereits in der bestehenden Düngeverordnung und durch die in Niedersachsen seit 2019 geltenden Meldepflichten geregelt. Eine pauschale Kürzung beim Düngebedarf produziere eher leistungsschwache Pflanzen. Ob das dem Grundwasserschutz dient, so die Berater, sei fraglich. Zinke nahm diesen Umstand auf und sicherte zu, sich an den Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil zu wenden, beide hatten bereits gemeinsame Termine mit Interessenvertretungen aus dem landwirtschaftlichen Bereich im Heidekreis.

Auch die jüngst von der Bundesregierung bereitgestellte „Bauernmilliarde“ sei laut Sebastian Zinke zwar eine grundsätzlich gute aber keine ausreichende Unterstützung: „Die Landwirtschaft braucht bei der Erfüllung steigender gesellschaftlicher Anforderungen Hilfe durch den Staat – auch in finanzieller Form. Die Regierung in Berlin hat dies erkannt, das ist ein guter und richtiger Schritt. Die Landwirtschaft darf aber nicht abhängig sein von Subventionen. Sie muss durch auskömmliche Rahmenbedingungen wieder in die Lage versetzt werden, für ihre guten Produkte dauerhaft auch einen vernünftigen Preis zu erzielen. Vorschläge dafür – zum Beispiel durch ein verpflichtendes Tierwohllabel – gibt es aus dem Agrarland Niedersachsen genügend. 

In keiner Weise kann der Beschluss aus Berlin den aktuellen Konflikt über die Düngeverordnung lösen. Dem Schutz des Grundwassers muss durch vernünftige Regelungen im Düngerecht Rechnung getragen werden. Die SPD-Fraktion in Niedersachsen besteht deshalb weiterhin darauf, dass die Vorschläge der Minister Lies und Otte-Kinast zu vernünftigen Regelungen des Wasserschutzes in Berlin und Brüssel behandelt werden. Beide fordern, dass statt pauschaler Regelungen stärker nach dem Verursacherprinzip differenziert und trinkwasserschutzfördernde Bewirtschaftung bessergestellt wird und Grünlandbewirtschaftung ganz von den Beschränkungen ausgenommen wird.“