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Schulträger können ab sofort Mittel für mobile Endgeräte beantragen

Wie der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aus Hannover berichtet, sind nun die Zuwendungsrichtlinien zur Umsetzung des Sofortprogramms veröffentlicht worden. Bereits im April berichteten die SPD Abgeordneten Lars Klingbeil und Sebastian Zinke, dass die Bundesregierung und die Länder beschlossen hatten, 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Gerät bereitzustellen. „Mit der jetzigen Veröffentlichung der entsprechenden ´Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder´ können die Schulträger ab sofort die Mittel für die schulgebundenen mobilen Endgeräte beantragen.“ macht der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke deutlich, dass nun auch im Heidekreis die Beantragung der Mittel zügig vorangehen muss. Für die Schulen im Heidekreis bedeute das laut Zinke, dass diese über das Sofortausstattungsprogramm kurzfristig in die Lage versetzt werden, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht, unterstützt mit mobilen Endgeräten, zu ermöglichen. „Damit sorgen wir dafür, dass kein Kind und kein Jugendlicher abgehängt wird. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte und zu mehr Bildungsgerechtigkeit im Heidekreis“, betont Zinke, der ebenfalls Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion im Heidekreis ist.

„Mir war es wichtig, dass der Bund zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Digitalpakt weitere 500 Millionen bereit stellt, damit Schulen Laptops für den Unterricht kaufen können. Das sind wichtige Investitionen in den digitalen Unterricht. Die Corona-Pandemie hat die Defizite deutlich aufgezeigt“, so Lars Klingbeil. „Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, dass die Geräte schnell an Schülerinnen und Schüler verliehen werden können, damit alle Kinder zu Hause eine Ausstattung zum Lernen haben.“

Förderfähig seien u. a. schulgebundene, mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie die technische Ausstattung für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote für den digitalen Unterricht. Den Schulträgern steht dabei eine Fördersumme zu, die sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie einem sozialen Faktor berechnet.

Die Umsetzung vor Ort übernehmen die Schulträger und Schulen in Kooperation und weitgehender Eigenverantwortung. Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung vor Ort, wer die mobilen Endgeräte entleihen kann. „Prioritär sind Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die zuhause über keine ausreichend gebrauchstauglichen Geräte verfügen und von der Zahlung des Entgeltes bei der Lernmittelausleihe befreit sind.“ erläutert Zinke. „Die Schulen erheben den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilt diesen dem Schulträger mit. Die Endgeräte sind schulgebunden und werden von den Schülerinnen und Schülern nach Ablauf der Leihdauer zurückgegeben. Später sollen die mobilen digitalen Endgeräte in die Infrastruktur der Schule nach Möglichkeit mit eingebunden werden.“

Dass das kein einfaches Unterfangen ist, ist sich Zinke bewusst. Dennoch müsse für sein Verständnis noch mehr Tempo zur Mittelabrufung seitens des Landkreises gemacht werden. „Die zusätzlichen Mittel, die hier ergänzend zum DigitalPakt Schule bereitgestellt werden, sind nur förderfähig, wenn die entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Die Antragstellung ist bis zum 31.08.2020 möglich“, verdeutlicht Sebastian Zinke das enger werdende Zeitfenster für den Heidekreis.