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Sportstättenförderung - Über 1,19 Millionen Euro für den Heidekreis

Wie der Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke berichtet, fließen durch das Sportstättensanierungsprogramm des Landes insgesamt 1.190.432,- Euro in den Heidekreis.

Durch das Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen, mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 Millionen Euro zwischen 2019 bis 2022, werden im aktuellen zweiten Jahr der Förderungen 98 weitere kommunale Maßnahmen mit einer Landeszuwendung bedacht, erläutert Zinke. Hierfür stünden im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung - davon 10 Millionen Euro über eine Verpflichtungsermächtigung für die Umsetzung in 2021.

Zum zweiten Antragsstichtag am 30.04.2020 seien laut Zinke mehr als 260 Anträge von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus ganz Niedersachsen mit einer beantragten Fördersumme von knapp 90 Millionen Euro eingegangen, weshalb eine Auswahlentscheidung getroffen werden musste. „Hierbei sind in dieser Förderperiode im Heidekreis Soltau, Wietzendorf und Walsrode ausgewählt worden. Mich freut es ganz besonders, dass diese Landesmittel hier im Heidekreis ankommen und durch diese Förderung die Haushalte entlastet werden.“ ist Sebastian Zinke sichtlich erfreut über Auswahl im Ministerium.

Entsprechend dem in der Förderrichtlinie festgelegten Förderschwerpunkt werden im aktuellen Jahr ausschließlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbädern gefördert. Unter Berücksichtigung insbesondere des Alters der Sportstätten, der Verbesserung des energetischen Zustands, der Auslastung sowie einer regional ausgewogenen Verteilung konnten 98 Förderanträge positiv beschieden werden, die bis zum 30.06.2020 entscheidungsreif gewesen sind. 

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Die erneut hohe Zahl der bei uns eingegangenen Anträge zeigt, dass das Sanierungsprogramm genau die richtige Entscheidung war. Es ist wichtig, dass wir die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen erhalten, denn ohne Sportstätten gibt es keinen Sport. Die Menschen in Niedersachsen brauchen ihren Sport, und entsprechend gute Bedingungen, um ihn ausüben zu können. Schließlich ist Niedersachsen ein echtes Sportland, in dem jede und jeder Dritte Mitglied in einem Sportverein ist.“

„Für die Sanierung der Sporthalle an der BBS Soltau werden 400.000,00 € bereitgestellt, die Sanierung der Schulsporthalle Wietzendorf wird mit 390.432,00 € unterstützt und für die Sanierung der Turnhalle der Grundschule am Markt in Walsrode stehen 400.000,00 € aus den Fördermitteln zur Verfügung.“ zeigt sich Zinke optimistisch, das noch weitere Maßnahmen im nächsten Förderzeitraum im Heidekreis unterstützt werden.

Mit der Bewilligung von 34 Millionen Euro sind zur Hälfte der Laufzeit des Förderprogramms auch die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben worden. Im ersten Jahr des Programms, 2019, standen 8 Millionen Euro für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Hinzu kommen in jedem Jahr 5 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau, die über den Landessportbund Niedersachsen e.V. abgewickelt werden. In der Pressemitteilung vom 15.05.2020 wurde bereits mitgeteilt, dass 81 niedersächsische Sportvereine von den im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden fünf Millionen Euro im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms profitieren. Hier beträgt die maximale Förderhöhe 100.000 Euro.

Von 2019 bis 2022 werden laut Zinke insgesamt 80 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 20 Millionen Euro für Vereinsstätten zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro, bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt, so Zinke weiter.

„Maßnahmen, die jetzt nicht bedient werden konnten, können nach dem nächsten Antragsstichtag am 31.03.2021 in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, soweit mit den Maßnahmen bis dahin noch nicht begonnen worden ist und die jeweilige Kommune die Aufrechterhaltung des Antrages erklärt.“ gibt Sebastian Zinke den Hinweis an die entsprechenden Stellen im Heidekreis weiter.