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Wichtiger Schritt nach vorn - Keine neuen Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten

Auf die in dieser Woche  getroffene Vereinbarung zwischen der Landesregierung, den Wasserverbänden, den Sozialpartnern und der Erdgas- und Erdölförderindustrie zu mehr Trinkwasserschutz in Wasserschutzgebieten macht der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aufmerksam: „Die durch Umweltminister Olaf Lies erreichte Zusage der Förderindustrie keine neuen Bohrungen in Wasserschutzgebieten zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt nach vorn zu mehr Trinkwasserschutz. Schließlich liegen mehr als ein Drittel der niedersächsischen Erdgasreserven unter Wasserschutzgebieten.“

Bereits vor Bekanntwerden dieser Vereinbarungen, wandte sich Zinke an den Präsidenten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), um sich nach dem Sachstand der Explorationsvorhaben im Heidekreis zu erkundigen. Demnach seien, so Zinke, bisher keine weiteren Anträge für Bohrungen eingereicht worden und auch zu den Standorten Wisselhorst Z1 und Dorfmark Z2 gebe es keinen neuen Sachstand. Im Bereich Wisselshorst Z1 laufen nach Auskunft der LBEG die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Für den Bereich Dorfmark Z2 bekam Zinke die Information, dass der Antragsteller der Umweltverträglichkeitsprüfung im Februar das LBEG gebeten hat, den Antrag vorerst ruhen zu lassen. Dem ging voraus, dass seitens des LBEG angeforderte Stellungnahmen zum Antrag nicht eingereicht wurden.

Die Zusage keine neuen Bohrungen in Wasserschutzgebieten vorzunehmen ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, der auf Initiative von Minister Olaf Lies nach einem intensiven Diskussionsprozess zwischen der Landesregierung, den Wasserverbänden, den Sozialpartnern und der Erdgas- und Erdölförderindustrie abgestimmt und verabschiedet wurde. Teil der Vereinbarung ist die Zusage der Förderindustrie, keine Neubohrungen mit Bohransatzpunkten in bestehenden Wasserschutzgebieten zu beantragen. Für bereits bestehende Bohrungen wie im Verdener Wasserschutzgebiet Panzenberg sieht die Vereinbarung erhöhte Sicherheitsanforderungen durch zusätzliche Sachverständigenkontrollen und technische Überwachungsmaßnahmen während der Förderung vor. Das technische Regelwerk für die Förderung in Wasserschutzgebieten soll weiterentwickelt und entsprechend angewendet werden. Für Ablenkungen aus existierenden Bohrungen in Wasserschutzgebieten und beim Unterbohren von Wasserschutzgebieten wird die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt. 

„Ein rechtssicheres gesetzliches Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten wäre am ehesten auf Bundesebene zum Beispiel im Wasserhaushaltsgesetz möglich. Ziel der jetzt bei uns in Niedersachsen geschlossenen Vereinbarung ist es, den auf Landesebene im Koalitionsvertrag verankerten Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung landesweit bestmöglich besser umzusetzen als bisher. Ausgangspunkt für die von Olaf Lies geführten Verhandlungen und damit auch den jetzt erreichten Fortschritt geht zurück auf die Verdener Fraktionskollegin Dörte Liebetruth, den Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung durchzusetzen, die wir im SPD-Regierungsprogramm und dann im Koalitionsvertrag verankert haben. 

Auch wenn die Vereinbarung zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorsieht: "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir langfristig einen kompletten Ausstiegsplan aus der Förderung benötigen, wenn wir in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts das Ziel erreichen wollen, ganz ohne fossile Brennstoffe auszukommen“ sieht Sebastian Zinke die jetzigen Vereinbarungen als einen ersten großen Schritt.