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Windpotenzialanalyse für Niedersachsen veröffentlicht

Heidekreis soll mehr Flächen ausweisen als bisher angenommen

Am Montag (06.02.23) wurde die Studie zum Windpotenzial in Niedersachsen veröffentlicht. Nach den vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) vorgestellten Ergebnissen, hat der Heidekreis 3,18 Prozent der Kreisfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen. 

Umweltminister Meyer erläuterte den Vertretern der Landkreise und Regionalverbände die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung. Danach hat Niedersachsen 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen und damit doppelt so viel wie die bestehenden 1,1 Prozent. Aus der heute vorgestellten Windflächenpotentialstudie wird das 2,2-Prozent-Ziel nun für die einzelnen Planungsregionen nach fachlichen Kriterien umgerechnet. In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen werden die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, dann rechtsverbindlich festgelegt.

 

„War der bisherige Konsens, dass 2,2% der Landkreisflächen in Niedersachsen für Windkraftanlagen vorgesehen sind, weisen die Berechnnungen seitens IEE teilweise sehr unterschiedliche Ergebnisse über die niedersächsische Landkreiskulisse auf“, erläutert Sebastian Zinke, „Klar war, dass die Flächen neu berechnet werden und dass es zu Umverteilungen kommt. Ich bin aber über die Erhöhung auf 3,18% für den Heidekreis überrascht, weil militärische Übungsplätze und Naturschutzgebiete die Nutzung als Windkraftstandorte ausschließen.“

Laut Zinke ergaben die jetzt vorliegenden Berechnungen teils deutlich über 4% der Flächen für einige Landkreise. Für den Heidekreis erhöhen die Ausbauziele den Druck auf alle Beteiligten, auch vor dem Hintergrund der steigenden Flächenkonkurrenzen. Die Erhöhung auf 3,18% sei für Zinke deutlich mehr, als er erwartet habe. „Der Heidekreis wird dadurch vor neue Herausforderungen gestellt. Es wird die Akzeptanz der Bevölkerung benötigt und die vorgelegten Ziele der Landesregierung müssen jetzt sehr genau überprüft und bewertet werden.“

Auf Basis der Studie soll per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen ist. Die Flächenpotentiale wurden nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet. 

Gleichzeitig soll das Gesetz regeln, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren, etwa in Form von Anteilen für Bürgerenergiegesellschaften oder durch direkte Beteiligung der Kommunen. Dies gilt sowohl bei Windenergie- als auch bei großen Freiflächenphotovoltaik-Anlagen.

Welche Bereiche nach der vorliegenden Studie geeignet sind, müsse man laut Zinke nunmehr landkreisweit prüfen und auch innerhalb des Raumordnungsprogramms betrachten. Welche Flächen hier in Betracht kämen, bleibt nach Zinke nun abzuwarten.