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Wolf soll in Niedersachsen ins Jagdrecht

Wie Sebastian Zinke aus Hannover berichtet, bringen die Fraktionen von SPD und CDU einen Antrag „für ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Wolf“ in den Landtag ein. Neben einem besseren Monitoring, soll die Landesregierung aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, dass der Bund bisher Unklare Vorgaben, wie den günstigen Erhaltungszustand definiert und festlegt sowie den Ländern ermöglicht, auf eigenen Wolfsmanagementplänen ein Bestandsmanagement durchzuführen.

Weiter, so Zinke, soll der Wolf in Niedersachsen ins Jagdgesetz aufgenommen werden, aber einer ganzjährigen Schonzeit unterstellt sein. Neben einem Managementplan für Niedersachsen, soll sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einsetzen.

Mit der ebenfalls kurz vor der Veröffentlichung stehenden neuen Wolfsverordnung der Landesregierung, wird laut Sebastian Zinke ein rechtlicher Rahmen für den Umgang mit dem Wolf für eine Vielzahl von Einzelfällen geschaffen. Es wird geregelt, wann eine Vergrämung oder Entnahme von Wölfen zum Schutz des Menschen, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden oder bei besonderem öffentlichen Interesse erfolgen kann. Damit wird die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung nicht aufgehoben, der Rahmen für Entnahmen aber klar geregelt.

Ebenfalls berichtet Zinke, wird u. a. die Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe geregelt. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass große Unsicherheit im Umgang mit verletzten Wölfen besteht. Tierärzte sollen beurteilen, ob ein Wolf von seinem Leid erlöst werden soll. Bei Verkehrsunfällen mit Wölfen ist auch die Einschätzung der jagdausübungsberechtigten Person ausreichend. 

Auch der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil begrüßte die Initiativen der Landesregierung Niedersachsen. Er sei in Gesprächen mit den unterschiedlichen Akteuren in der Region immer wieder auf zahlreiche Punkte angesprochen worden, die nun in der Wolfsverordnung behandelt werden.

„Wir schaffen in Niedersachsen damit die Grundlage für ein bestmögliches Nebeneinander zum Schutz des Wolfes auf der einen Seite und den Interessen der Weidetierhaltung auf der anderen Seite", zitiert Zinke Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Das Umweltministerium hat dazu als bundesweit erstes Land eine derartige Verordnung erarbeitet, nachdem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu Beginn des Jahres geändert wurde.