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Zinke zur Absenkung der Erdöl- und Erdgas-Förderabgabe in Niedersachsen

In den vergangenen Tagen erreichten den Landtagsabgeordneten Sebastian Zinke zahlreiche Nachrichten zur Absenkung von Förderabgaben bei der Gas- und Erdölförderung. Die wortgleichen Anfragen, in denen der Landesregierung und dem Abgeordneten Zinke Vorhaltungen gemacht werden, der Erdöl- und Erdgasindustrie Millionen-Rabatte einzuräumen, scheinen nach der gestrigen Plenarsitzung im Landtag von ganz anderen Stellen fälschlich verbreitet worden zu sein. „Mit den tatsächlichen Umständen, worüber in diesem Fall zu entscheiden ist, haben die oberflächlichen, wenn auch verständlichen, Vorhaltungen rein gar nichts zu tun“ zeigt sich Sebastian Zinke fest in der Sachlage bestätigt.

Klimaschutz hat für Zinke und für die gesamte SPD-Fraktion einen sehr hohen Stellenwert. Davon werde er sich auch nicht abbringen lassen und verweist auf seinen Einsatz im Heidekreis gegen neue Bohrvorhaben. „Mit dem jüngst verabschiedeten Klimagesetz ist Niedersachsen das erste Bundesland, das sich gesetzlich zur Klimaneutralität verpflichtet, und wir wollen den landesweiten Energiebedarf schon bis zum Jahr 2040 komplett durch erneuerbare Energien decken“, macht Zinke seinen Standpunkt deutlich. 

Ebenso sei der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger zugunsten der Nutzung Erneuerbarer Energien nicht mehr umkehrbar. Insbesondere auch, da die fossilen Erdöl- und Erdgasvorkommen in Niedersachsen ohnehin nur noch für den Abbau in einem sehr begrenzten Zeitraum ausreichen, so Zinke und stellt klar: „Ich bleibe dabei, unser festes Ziel ist es, den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen der Industrie durchzusetzen. Wir sprechen uns ebenfalls deutlich gegen unkonventionelle Fracking-Methoden aus, auch hier im Heidekreis.“

Die SPD Landtagsfraktion sieht diese wegweisenden Entscheidungen nicht durch die aktuelle Debatte zur Anpassung der Förderquote sowie zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Land sowie Erdöl- und Erdgasförderunternehmen infrage gestellt. Vielmehr zielen diese Vorgänge darauf ab, ein aus drei Legislaturperioden stammendes finanzielles Risiko für das Land Niedersachsen weitestgehend zu beseitigen. Denn es sollen bestehende Rechtsstreitigkeiten von erheblichem finanziellem Ausmaß ausgeräumt werden, macht der stellvertretende Vorsitzende der SPD Landtagsfraktion deutlich. Finanzmittel, die bei einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten der Erdöl- und Erdgasförderunternehmen nicht mehr für weiterere wichtige Maßnahmen zur Verfügung stehen. „Dieses Risiko muss verantwortungsvolle Politik mit im Blick behalten. Es ist komplex und eine banale Vereinfachung wäre zu kurz gesprungen“ wirbt Zinke um Verständnis.

Maßgeblich, so Zinke, sei für die aktuelle Entscheidung der Landesregierung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundesberggesetz. Darin ist der Abgabesatz auf die Gewinnung heimischer Bodenschätze geregelt und auf 10 % des üblichen Marktwerts festlegt. Hiervon dürfen die Länder zwar mittels Rechtsverordnung abweichen, allerdings sind nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „rein fiskalische Zwecke, die ohne jegliche inhaltliche Lenkungsfunktion allein auf die mit der Erhebung einer Abgabe ohnehin verbundene Steigerung der staatlichen Einnahmen abzielen“, unzulässig (BVerwG 7 BN 3.18). Nach einer Einschätzung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie könnte sich das mögliche Volumen einer Rückerstattung für die Erhebungszeiträume 2013 bis 2018 auf etwa 1 Milliarde Euro belaufen.

Nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage haben die Landesregierung und die Förderunternehmen eine Einigung darüber erzielt, wie sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden bzw. beenden wollen. Dies geschieht im Wege des Abschlusses von Vergleichsvereinbarungen, die auf gegenseitigem Nachgeben basieren. Hierzu wird ein sogenannter Ausgleichsbetrag festgelegt, den das Land durch die beabsichtigte, auf der Grundlage des Bundesberggesetzes beruhenden, Änderung der Niedersächsische Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO) abgelten wird.

Die jetzige Vereinbarung ist das Ergebnis schwieriger und zum Teil sehr kontroverser Verhandlungen, an denen seitens des Landes das Finanz- und das Wirtschaftsministerium teilgenommen haben, erklärt Sebastian Zinke die bisherigen Schritte. Letztendlich scheint ihm das Ergebnis zweckmäßig sowie wirtschaftlich und stellt vor dem Hintergrund der bestehenden Risiken einen aus unserer Sicht vertretbaren Kompromiss dar. „Von irgendeiner Quer-Subvention oder gar einer Abkehr vom Klimaschutzgesetze, kann hier mitnichten die Rede sein“ kommentiert Zinke das Ergebnis.

Für Zinke ist dabei eindeutig, dass der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger zugunsten der Nutzung Erneuerbarer Energien unumkehrbar ist. Ziel ist es, so Zinke, großen finanziellen Schaden vom Land fernzuhalten. Bei einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten der Erdöl- und Erdgasförderunternehmen stünden erhebliche finanzielle Mittel in Milliardenhöhe nicht mehr für den Klima- und Umweltschutz, die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und für viele weitere wichtige Maßnahmen zur Verfügung.