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Zutritt zu Spielhallen künftig nur noch ab 21 Jahren

Zukünftig dürfen Spielhallenbetreiber in Niedersachsen nur noch Personen ab dem erfüllten 21. Lebensjahr Zutritt gewähren. Am vergangenen Mittwoch beschloss der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung, die von den Fraktionen von SPD und CDU auf den Weg gebracht wurde, berichtet der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke.

Lag das bisherige Mindestalter bei 18 Jahren, erfolgt die Gesetzesänderung mit Blick auf eine besondere Anfälligkeit für eine Spielsucht junger Erwachsener, wie der Abgeordnete mitteilt. Zusätzlich wird durch ein Rauchverbot in Spielhallen der Nichtraucherschutz gestärkt. Bereits am 1. Februar soll nun das neue Gesetz in Kraft treten und betrifft insgesamt 1.800 Spielhallen in Niedersachsen.

Sebastian Zinke macht dabei deutlich, dass „die am Mittwoch beschlossene Novelle des Niedersächsischen Spielhallengesetzes die Stärkung des Spielerschutzes mit besserer Regulierung der Spielstätten verbindet. Diese müssen nun klare Kriterien für die Zertifizierung erfüllen, die deutlich über die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags hinausgehen. Insbesondere das Rauchverbot im Innenraum und die Zutrittsbeschränkung für Personen unter 21 Jahren sind wichtige Schritte für mehr Gesundheits- und Jugendschutz.“