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Nachtragshaushalt: 110 Mio. für betroffene Hochwassergebiete

Das niedersächsische Kabinett hat einen Nachtragshaushalt von 110 Millionen Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei Privatpersonen und öffentlicher Infrastruktur sowie für die Entschädigung der Kommunen für Hilfseinsätze und präventive Maßnahmen verabschiedet.

Der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke zeigt sich erfreut: „Die niedersächsische Regierung hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie niemanden im Regen stehen lässt – auch nicht, wenn sich der Regen so andauernd zeigte, wie in den vergangenen Wochen. Wir werden eng mit dem Land Niedersachsen zusammenarbeiten, so dass die Gelder schnell an den richtigen Stellen im Heidekreis ankommen“, erläutert Zinke. „Kaum ein Landkreis war von dem Hochwasser so betroffen wie der Heidekreis, daher muss die Unterstützung hier vor Ort besonders schnell wirken.“

Zinke erklärt weiter: „Der beschlossene Entwurf des Nachtragshaushalts zeigt einmal mehr: Die niedersächsische Regierung handelt – und zwar schnell. Mein Dank gilt zunächst allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die engagiert und unermüdlich im Einsatz waren! Das Wichtigste ist jetzt, die Betroffenen zügig und unkompliziert zu unterstützen. Sobald das Ausmaß der Schäden erkennbar ist, müssen diese rasch behoben werden. Hierzu gehören neben Ersatzbeschaffungen auch Leistungen des Hochwasserschutzes wie Sandsackentsorgung und -nachbeschaffung. Der Dezember letzten Jahres war für Niedersachsen der niederschlagreichste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Der Klimawandel ist real und wir müssen uns auf weitere Extremwetterereignisse einstellen. Daher sollen die Gelder auch für den Ausbau präventiver Maßnahmen eingesetzt werden, wie Geräte zur Hochwasserbekämpfung und die Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme.“

An vielen Stellen sind noch immer hohe Wasserstände zu finden, so dass eine Erfassung aller entstandenen Schäden noch nicht möglich ist. Die Mittel können daher je nach Bedarf umgeschichtet werden. Finanziert wird der Nachtragshaushalt über eine Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage, eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist hierfür nicht notwendig. Ob darüber hinaus weitere finanzielle Unterstützung durch das Land nötig wird, wird sich im Rahmen der Schadensbeseitigung und -erfassung zeigen.