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Landesregierung hilft Gaststätten in Corona-Krise

25 Millionen Euro für pandemiefeste Umbauten, Erweiterungen und Modernisierungen

Die Corona-Pandemie stellt viele Bereiche der Wirtschaft vor große Herausforderungen und bringt viele Betriebe in finanzielle Schieflage. Für den hiesigen Landtagsabgeordneten Sebastian Zinke, ist gerade die Gastronomie eine der Branchen, die unter den Auswirkungen des Virus am meisten zu leiden hat: „Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie sind für die Gastronomie in unserem Land fatal. Viele Gastronominnen und Gastronomen sehen ihre Existenz gefährdet, etliche Beschäftigte befinden sich in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Durch die Schließungen während der Corona-Pandemie und ein reines Außer-Haus-Geschäft über mehrere Wochen sind die Umsätze vieler gastronomischer Betriebe gewaltig eingebrochen.“

Um die dramatischen Folgen der Pandemie für die Gastronomie abzumildern, hat die Landesregierung ein Förderprogramm für Gaststätten auf den Weg gebracht. Dieses sieht ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro vor und ist eingebettet in das Sonderprogramm „Tourismus und Gastronomie“, welches 120 Millionen Euro umfasst und mit dem zweiten Nachtragshaushalt durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen worden ist.

Erklärtes Ziel sei es, so Zinke, den niedersächsischen Gastronominnen und Gastronomen in der Corona-Krise unter die Arme zu greifen und ihnen dabei zu helfen, die Investitionen in Modernisierungen zu tätigen, um ihre Betriebe pandemie- und zukunftsfest zu gestalten. „Mit dem Förderprogramm können Gaststätten unter anderem ihre Räumlichkeiten umbauen, erweitern oder modernisieren. Es können unter anderem Lüftungs- und Hygienetechniken gefördert werden. Gleichzeitig lassen sich auch Heizkonzepte für die Außengastronomie bezuschussen“, erklärt der SPD-Politiker weiter. Zinke macht deutlich: „Auch in schwierigen Zeiten wie diesen lassen wir die Gastronominnen und Gastronomen nicht im Stich. Ich hoffe, dass die Betreiberinnen und Betreiber im Heidekreis diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen und dass die Mittel schnell ausgezahlt werden. Ich stehe auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung, unterstütze und mache mich stark für die Menschen im Heidekreis.“

Die Zuschüsse können ab dem 25. November 2020 bei der NBank beantragt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 100.000 Euro.

 


 

Nutzen auch Sie bitte diese Möglichkeiten und leiten die Informationen gerne weiter!
Über die jeweiligen Webseiten erhalten Sie weiterführende Informationen sowie Hinweise zu den Programmen und Unterstützungsmöglichkeiten:

„Novemberhilfe“: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

Gaststättengewerbe: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Niedrigschwellige-Investitionsförderung-für-das-Gaststättengewerbe/index.jsp

Gemeinnützige Organisationen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Schnellkredit-gemeinnützige-Organisationen/index.jsp

Soloselbstständige: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Allgemein: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Schnellkredit/index.jsp